Gülleförderung

Die Gülleförderung wird bei Errichtung einer Gülleanlage gewährt.

Der Förderungsbetrag der Gemeinde beträgt 10 % des Landesförderungsbetrages, maximal jedoch EUR 350,00 pro Anlage.

Anträge müssen bis spätestens 31. Dez. des Jahres, in dem die Anlage errichtet wurde, am Gemeindeamt eingelangt sein.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich.

Zuständig