Die Gülleförderung wird bei Errichtung einer Gülleanlage gewährt.
Der Förderungsbetrag der Gemeinde beträgt 10 % des Landesförderungsbetrages, maximal jedoch EUR 350,00 pro Anlage.
Anträge müssen bis spätestens 31. Dez. des Jahres, in dem die Anlage errichtet wurde, am Gemeindeamt eingelangt sein.
Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich.