Solar- und Alternativenergieförderung

Der Einbau von Solaranlagen, Heizungsanlagen mit Alternativenergien, Anlagen zur Erzeugung von Alternativenergien (ausgenommen Öl und Gas), die auch vom Land Oö. anerkannt und gefördert werden, wird von der Gemeinde Eberstalzell mit 10 % des Betrages der Landesförderung, maximal jedoch € 150,00 je Anlage unterstützt.

Als Nachweis ist die Förderungszusage des Landes OÖ. dem Gemeindeamt Eberstalzell vorzulegen.

Anträge müssen bis spätestens 31. Dez. des Jahres, in dem die Anlage errichtet wurde, am Gemeindeamt eingelangt sein.

Die Anweisung des Förderungsbetrages erfolgt quartalsweise zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres auf das vom Förderungswerber bekanntzugebende Girokonto. Voraussetzung ist, dass die Förderungswerber in Eberstalzell den Hauptwohnsitz begründen.

Zuständig