Förderung Familienzuschuss bei Kanal- und Wasserverbrauchsgebühren

Die Gemeinde Eberstalzell unterstützt Familien bei Kanal- und Wasserverbrauchsgebühren.

 

Was wird gefördert?

Familien mit 3 oder mehr Kindern erhalten ab dem 3. Kind einen Zuschuss für die Kanal- und Wasserverbrauchsgebühren.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

·         Familien mit Hauptwohnsitz in Eberstalzell (seit mindestens 3 Monaten)

·         Familien mit 3 oder mehr Kindern

·         Anspruch auf Familienbeihilfe (bis zum 18. Lebensjahr kein Nachweis erforderlich)

·         Anschluss an die Eberstalzeller Ortswasserleitung oder an das Kanalnetz

 

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 16,00 € für Wasser- und 40,00 € für Kanalgebühren ab dem 3. Kind

 

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Förderung muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch bei der 3. Quartalsrechnung über Wasser-, Kanal- und Abfallgebühren (Fälligkeit August) berücksichtigt.