Gemeinde Eberstalzell
Die Gemeinde Eberstalzell unterstützt Familien bei Kanal- und Wasserverbrauchsgebühren.
Was wird gefördert?
Familien mit 3 oder mehr Kindern erhalten ab dem 3. Kind einen Zuschuss für die Kanal- und Wasserverbrauchsgebühren.
Wer kann die Förderung beantragen?
· Familien mit Hauptwohnsitz in Eberstalzell (seit mindestens 3 Monaten)
· Familien mit 3 oder mehr Kindern
· Anspruch auf Familienbeihilfe (bis zum 18. Lebensjahr kein Nachweis erforderlich)
· Anschluss an die Eberstalzeller Ortswasserleitung oder an das Kanalnetz
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt 16,00 € für Wasser- und 40,00 € für Kanalgebühren ab dem 3. Kind
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Förderung muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch bei der 3. Quartalsrechnung über Wasser-, Kanal- und Abfallgebühren (Fälligkeit August) berücksichtigt.