Gemeinde Eberstalzell
Die Gemeinde Eberstalzell unterstützt jeden Bürger mit Hauptwohnsitz in Eberstalzell, der eine Kurzzeitpflege/Tagespflege im Sozialzentrum Sonnleiten in Anspruch nimmt mit einem Nachlass von 20%.
Was wird gefördert?
Pro Kurzzeitpflege/Tagespflege wird ein Nachlass in Höhe von 20% gewährt.
Wer kann die Förderung beantragen?
Jeder Einwohner mit Hauptwohnsitz in Eberstalzell
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Förderung muss nicht beantragt werden, der Nachlass wird bei der Abrechnung vom Sozialzentrum Sonnleiten automatisch berücksichtigt.