Förderung Schulveranstaltungen

Die Gemeinde Eberstalzell unterstützt Familien, deren Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

·         Familien mit Hauptwohnsitz in Eberstalzell deren Kinder (mind. 2) an Schulveranstaltungen in einem Schuljahr teilnehmen

·         Besuch einer Schule im Rahmen der Pflichtschulzeit

·         Dauer der mehrtägigen Schulveranstaltung mindestens 3 Tage

 

Höhe der Förderung

·         Dauer von 3 Tagen 60%

·         Dauer von 4 Tagen 80%

·         Dauer von 5 Tagen 100%

Bei mehreren Kindern werden die durchschnittlichen Tage der Schulveranstaltungen zur Berechnung herangezogen.

 

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Förderung muss nicht beantragt werden. Information über die betroffenen Schüler werden direkt von der Volksschule Eberstalzell bzw Mittelschule Eberstalzell übermittelt und daraufhin die Eltern von der Gemeinde verständigt.

 

ACHTUNG: für SchülerInnen, welche nicht in Eberstalzell zur Schule gehen, liegen der Gemeinde Eberstalzell keine Daten vor. Hier muss die Förderung direkt am Gemeindeamt beantragt werden. Es werden entsprechende Nachweise über die Teilnahme an den entsprechenden mehrtägigen Schulveranstaltung benötigt. 

 

Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 31.12. des abgelaufenen Schuljahres in Form von „Zeller Münzen“.

Zuständig

Zuständigkeiten