Ja. Wenn der Gemeinde das Haushaltseinkommen (z. B. durch Vorlage der Arbeitnehmerveranlagungen) bekannt ist, kann das Land OÖ im Rahmen der Elternbeitragsrechnung prüfen, ob Sie weniger als den Höchstbeitrag für die Nachmittagsbetreuung bezahlen müssen.