Gemeinde Eberstalzell
Was wird gefördert?
Solar-, Photovoltaik-, Heizungsanlagen mit Alternativenergien sowie Anlagen zur Erzeugung von Alternativenergien (ausgenommen Öl und Gas) mit 10% der Landesförderung. Die Gemeindeförderung beträgt max. € 150,00. Seit 2024 gibt es für Photovoltaikanlagen keine Förderungszusage mehr wie gewohnt, sondern es wird auf der Rechnung die Mehrwertsteuer erlassen. Die Rechnung mit der Mehrwertsteuer 0% wird als „Förderzusage“ gewertet.
Wer kann die Förderung beantragen?
Jeder Einwohner mit Hauptwohnsitz in Eberstalzell
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Förderung kann jederzeit am Gemeindeamt beantragt werden. Voraussetzung ist die Förderzusage vom Land OÖ bzw. die Rechnung mit MwSt 0%. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise. Bitte eine Bankverbindung zur Auszahlung bekannt geben.