Gülleförderung

Die Gülleförderung wird bei Errichtung einer Gülleanlage gewährt.

Der Förderungsbetrag der Gemeinde beträgt 10 % des Landesförderungsbetrages, maximal jedoch EUR 350,00 pro Anlage.

Der Förderungsnachweis des Landes OÖ. (Original) ist bis spätestens zum übernächsten Jahr der Förderungszusage dem Gemeindeamt zur Auszahlung vorzulegen.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich.

Zuständig