Mietwohnungen in Eberstalzell

Wohnungen zu vermieten

Ob Genossenschafts-, Eigentums- oder Privatwohnungen - alle sind sehr begehrt!

Derzeit gibt es in Eberstalzell 115 Genossenschaftswohnungen, von den Genossenschaften Innviertler Siedlungsgenossenschaft (ISG), Welser Heimstätten Genossenschaft (WHG) und Steyrer Wohn- und Siedlungsgenossenschaft „Styria".

Die Gemeinde Eberstalzell hat für all diese Genossenschaftswohnungen das Vergaberecht und übernimmt die Vormerkung und Evidenthaltung der Wohnungssuchenden. Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Soziale Wohlfahrt und Gesundheitsangelegenheiten vergibt nach den Vergaberichtlinien der Gemeinde Eberstalzell die freien Wohnungen.


Auf Wohnungssuche?

Die Wohnungssuche ist mit vielen offenen Fragen verbunden:

  • Wer ist zuständig?
  • Wie melde ich mich wohnungssuchend?
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
  • Welche Dokumente brauche ich?

Um eine gemeinnützige Wohnung zu erhalten, muss man in Eberstalzell als Wohnungssuchende/r gemeldet sein. Der Wohnungssuchende füllt den Bewerbungsbogen aus und schickt ihn samt Unterlagen (Ausweiskopie, Jahreslohnzettel, Mutter-Kind-Pass etc.) an das Gemeindeamt. Den Bewerbungsbogen erhalten Sie im Bürgerservice oder finden Sie hier: 

Bewerberbogen Mietwohnungen.

Nach Einlangen des Bewerbungsbogens samt Unterlagen bei uns am Gemeindeamt, werden Sie in der Wohnungswerberliste eingetragen.


Ablauf der Wohnungsvergabe

Erhält die Gemeinde den Auftrag für eine neue Wohnungsvergabe von einer Genossenschaft, erstellt die Sachbearbeiterin für den Ausschuss eine Liste mit allen in Frage kommenden BewerberInnen. Diese Bewerber haben vorab alle Informationen erhalten und ein Interesse an der freien Wohnung. Der Ausschuss prüft jeden einzelnen Bewerber nach den Vergaberichtlinien und gibt der Sachbearbeiterin die Entscheidung über die Wohnungsvergabe bekannt. Sie informiert dann den Wohnungswerber per Post über die Wohnungszusage. Die Genossenschaft bekommt von der Gemeinde alle Informationen und Unterlagen des neuen Mieters.

Für die Gemeinde bzw. den Ausschuss ist somit die Wohnungsvergabe abgeschlossen.

Alle weiteren Schritte werden zwischen der Genossenschaft und dem neuen Mieter direkt geklärt und besprochen.


Privatvermietung

Es gibt auch Wohnungen, die privat vermietet werden. Eine aktuelle Liste dieser Wohnungen finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.eberstalzell.at/Leben_in_Eberstalzell.

Vermieten Sie eine Wohnung und möchten gerne auf diese Liste gesetzt werden?

Ansprechpartnerin im Gemeindeamt ist Frau Katrin Oberländer, k.oberlaender@eberstalzell.ooe.gv.at, DW 17.