Solar- und Alternativenergieförderung

Der Einbau von Solar- oder Fotovoltaikanlagen, Heizungsanlagen mit Alternativenergien, Anlagen zur Erzeugung von Alternativenergien (ausgenommen Öl und Gas), die auch vom Land Oö. anerkannt und gefördert werden, wird von der Gemeinde Eberstalzell mit 10 % des Betrages der Landesförderung und maximal € 150,00 je Anlage unterstützt.

Als Nachweis ist die Förderungszusage des Landes OÖ. dem Gemeindeamt Eberstalzell vorzulegen.

Die Anweisung des Förderungsbetrages erfolgt quartalsweise zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres auf das vom Förderungswerber bekanntzugebende Girokonto. Voraussetzung ist, dass die Förderungswerber in Eberstalzell den Hauptwohnsitz begründen.

Zuständig