Tierzuchtförderung

Bei der Tierzuchtförderung werden pro künstlicher Besamung eines Rindes EUR 3,63 ausbezahlt. Für den Ankauf eines Qualitätsebers wird ein einmaliger Beitrag von EUR 58,14 alle zwei Jahre gewährt. Weiters werden der Ankauf von Schaf- und Ziegenböcke mit EUR 21,80 und der Kauf eines Stieres mit EUR 87,21 gefördert.

Die Kör- und Besamungsscheine sind bis spätestens 15. Jänner des Folgejahres am Gemeindeamt abzugeben.

Zuständig